Für An- und Zugehörige im KRD

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Wir weisen darauf hin, daß Sie für die Dauer der Staatszugehörigkeit im Königreich Deutschland sowie eines damit verbundenen möglichen Austausches zwischen den Mitgliedern innerhalb der Vereinigung (Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, Austauschmittel) inkl. einer evtl. Gewähr, mindestens eine temporäre Zugehörigkeit zum Gemeinwohlstaat Königreich Deutschland (KRD) besitzen. Sie nutzen damit die Verfassung, Gesetze und die Gerichtsbarkeit des Königreich Deutschland entsprechend der Rechtewahl gemäß Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I- VO, die Sie bei rechtlichen Streitigkeiten erstrangig zu wählen haben. Es entstehen keine weiteren Rechte, Pflichten und Kosten.

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